"Voraussetzung ist, dass die Behandlung ärztlich empfohlen wurde und qualitätsgesichert durch einen Leistungserbringenden durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathinnen und Osteopathen ist oder eine ostheopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt zu einem Verband der Osteopathinnen und Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Deine pronova BKK übernimmt für bis zu vier Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr maximal 40 Euro pro Behandlung."
Abrechnung:
"Zur Erstattung benötigen wir die ärztliche Empfehlung der osteopathischen Behandlung (formlose Bescheinigung) und die Originalrechnung."
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