"Voraussetzung ist, dass die Osteopathen auch über eine Zulassung als Ärzte oder Physiotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen."
Leistungsumfang:
BARMER Bonusprogramm:
Grundsätzlich ist die Osteopathie keine anerkannte Leistung bzw. kein Heilmittel, für das die gesetzlichen Krankenkassen Kosten übernehmen dürfen.
Sie haben aber die Möglichkeit, eine Zuschuss-Prämie über das BARMER Bonusprogramm zu erhalten. Diese können Sie dann für eine osteopathische Behandlung nutzen und Kosten sparen."
Leistungserbringer:
ACON, Ärztevereinigung für Manuelle Medizin, BVfO, hpO, BAO, BVO, DÄGO, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, DVOM, ROD, OFH, OiHH, VOD, VOSD, VWOD, VfO
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