"Die osteopathische Behandlung ist medizinisch notwendig.
Die Notwendigkeit wird durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt.
Der Leistungserbringer hat eine osteopathische Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt oder ist Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen. Die Original-Unterlagen müssen bis spätestens 31.03. des Folgejahres bei der mhplus eingereicht werden."
Leistungsumfang:
"Ihre mhplus übernimmt die Kosten für 2 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60,00 Euro pro Sitzung."
Abrechnung:
"Bitte reichen Sie uns dazu neben einer ärztlichen Bescheinigung auch die Originalrechnungen ein."
Leistungserbringer:
BVO, BAO, VOD + ÄMM, BvFO, DÄGO, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, DVOM, OiH, OFH, ROD, VOSD
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