Mindestens einmal im Jahr ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorzulegen. (...) Die Qualitätskriterien können auch Therapeuten nachweisen, die nicht Mitglied eines Verbandes sind, aber eine osteopathische Ausbildung mit einem Ausbildungsumfang von mindestens 1.350 Stunden absolviert haben."
Leistungsumfang:
"Die BKK VDN übernimmt 80 % der Kosten für drei Behandlungen pro Kalenderjahr (max. 3 x 80,00 Euro)."
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