"Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, mit der die osteopathische Behandlung verordnet bzw. empfohlen wird. Die osteopathische Behandlung kann von approbierten Ärzten, Heilpraktikern sowie von Physiotherapeuten erbracht werden. Der Leistungserbringer muss eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt, oder Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein."
Leistungsumfang:
"Die BKK Stadt Augsburg stellt Ihnen ein Gesundheitskonto im Wert von 200 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung.
Dabei entscheiden Sie selbst, wie und wofür Sie diese 200 Euro verwenden – für Osteopathie (...)"
Abrechnung:
"(...) die entstandenen Kosten sind der BKK Stadt Augsburg durch Originalrechnungsbelege bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen."
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