
BVKO Bundesverband Kinderosteopathie e.V., BVKO |
| Straße | Bahnhofstr. 9 |
| PLZ | 53518 |
| Ort | Adenau |
| Tel. | 02691/937753 |
| Internet | |
| Leitung | Vorsitzender Jürgen Schäfer, stell. Vorsitzender Christian Merz, Geschäftsführer Markus Fenske, Schatzmeister Andreas Heintz |
| Gegenstand | „Immer mehr Osteopathen bilden sich in besonderen Ansätzen und Behandlungstechniken für Kinder und Säuglinge aus. Es gibt inzwischen mehrere Möglichkeiten in Deutschland solche Fort- und sogar Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Kinderosteopathie zu besuchen. Die Vielzahl der Meinungen über Diagnosen und Behandlungen geben gerade im Bereich der Kinderosteopathie den Anlass zur Frage nach einem Standard. Um diesen Missstand zu beheben wurde am 12.10.2008 der Bundesverband Kinderosteopathie e.V. (BVKO) gegründet.“ |
| Satzung | |
| Ziele | (Auszug Satzung:)
1. Die Gesundheitserziehung im präventiven Sinne 2. Ein weiteres wesentliches Betätigungsfeld sieht der BVKO in der Anfertigung und Förderung von Studien, besonders zum Thema Kinderosteopathie und Kindertherapie. 3. Die Förderung einer fachübergreifenden, interdisziplinären Zusammenarbeit im Interesse der Volksgesundheit und des einzelnen Betroffenen. 4. Der BVKO will zur Förderung der vorgenannten Ziele beitragen und in Zusammenarbeit mit andere, der Volksgesundheit dienenden Organen, für die Verbreitung, Vertiefung und Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf den vorgenannten Gebieten beitragen. Dazu gehört auch die praktische Anwendung des Wissens nach neuesten wissenschaftlichen Standards. In diesem Sinne kann der BCKO auch zur Berufsausübung und, zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation, auch zum Zwecke der Qualitätssicherung, auf den vorgenannten Therapiegebieten durch Aus-, Fort-, und Weiterbildung von Mitgliedern und anderen Personen tätig werden. Der BVKO vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Ministerien, Behörden und anderen Verbänden. Er strebt Vereinbarung, mit allen Organisationen die im Interesse der Volksgesundheit tätig sind, an. 5. Dazu gehört unter anderem die verbesserte Förderung und Integration von Behinderten in der Therapie und im Sport. |