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In Hessen wird die Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo) erlassen.
News vom 04.11.08
Mit ihr können Absolventen staatlich zertifizierter Osteopathie-Schulen den staatlich geschützten Titel "Osteopath" erlangen. Die WPO-Osteo gilt ausschließlich für Physiotherapeuten, med. Bademeister, Masseure und Heilpraktiker, aber nicht für Ärzte. Staatlich anerkannte Osteopathen, die nicht Heilpraktiker sind, benötigen weiterhin die Anweisung / Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.
Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de